Ich biete Ihnen hochqualifizierte Beratung in meinen Spezialgebieten Erbrecht und Bank- und Kapitalmarktrecht.

 

Meine Kompetenzfelder im Einzelnen sind:

1. Lösungen bei Fragen rund ums Erbe – Rechtliche Altersvorsorge „45+“: Als verantwortliche Person des privaten und geschäftlichen Lebens sorgt man rechtzeitig vor und überprüft die Vorsorgeentscheidungen anhand der aktuellen Firmen- und Lebensentwicklungen. Wir begleiten Sie dabei:

 

  • Zur Streitvermeidung unter Familienangehörigen: erfolgreiche Vermögensnachfolgegestaltung durch Testament oder Erbvertrag.
  • „Vorweggenommene Erbfolge“.
  • Steuerlich optimierter Betriebsübergang.
  • General- und Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Patientenvollmacht.
  • Pflichtteilsrecht.
  • Lösung streitiger Erbauseinandersetzungen.
  • Testamentsvollstreckung

 

Rechtsanwalt Diefenbach ist Zertifizierter Testamentsvollstrecker nach den Zertifizierungsrichtlinien der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) e.V.

2. Bank- und Kapitalmarktrecht: Insbesondere Rückabwicklung eines kreditfinanzierten Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds. Wichtig für Sie: Realistische Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten! 

speziell: Anlegerschutzrecht

Aktuelle Fälle zur BKK Immobilienhandels- und Verwaltungsgesellschaft mbH in Dorsten finden Sie hier

AKTUELL: Geschädigte der Akzenta AG finden weitere Informationen und Ansprechpartner unter: www.akzenta-geschaedigte.de

Wegen der sinkenden Rentenansprüche sorgen immer mehr Menschen privat für das Alter vor. Und das ist auch gut so! Nur leider tummeln sich auch viele schwarze Schafe auf den Kapitalmärkten, die teils vorsätzlich, teils aus Unvermögen Ihr Kapital verschleudern. Um Ihnen in diesen Fällen zu helfen, beraten wir Sie insbesondere bei folgenden Fragen:

 

Was tun bei fehlerhafter Vermögensverwaltung/Anlageberatung?

Wussten Sie schon, das Anlageberater - und somit auch Bankberater - sehr weitgehende Aufklärungs- und Beratungspflichten treffen? Und dass der Umfang dieser Pflichten sich insbesondere nach Ihrem Vorwissen, Risikoprofil und den vereinbarten Anlagerichtlinien richtet?

Schadensersatzansprüche können deshalb bestehen:

  • wenn Sie beim Kauf von Anleihen nicht auf das Totalverlustrisiko hingewiesen worden sind (Beispiel: Argentinienanleihen).
  • wenn die empfohlenen Werte nicht Ihrem Risikoprofil und den vereinbarten Anlagerichtlinien entsprechen (Beispiel der neuen Märkte zur Alterssicherung, oder Aktien(-fonds) bei einem Anlagehorizont von weniger als zwei Jahren).
  • wenn für die Beratung versteckte Gebühren eingestrichen werden (Beispiel: "kick back"-Geschäfte)
  • wenn bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen nicht auf die besonderen Risiken hingewiesen wird (Beispiel: Zwangsverkauf der Papiere bei Unterschreitung einer bestimmten Deckungssumme).

 

Vermögensverwalter treffen noch weitergehende Pflichten. Sie müssen den Anleger nicht nur beim Kauf, sondern fortwährend über Risiken der betreffenden Anlage hinweisen (Bespiel: bei negativer Presse bzgl. eines bestimmten Wertes in Ihrem Depot).

Was tun beim kreditfinanzierten Erwerb von "Schrottimmobilien" und geringwertigen Immobilienfonds?

 

Wussten Sie schon, dass Sie auf Kredit erworbene Immobilien-Fondsanteile Zug um Zug gegen die von Ihnen geleisteten Darlehensraten zurückgeben können, wenn der Kauf- oder Finanzierungsvertrag in einer sogenannten Haustürsituation zustande gekommen ist, und es sich bei dem Fondsanteilserwerb und der Finanzierung um ein "verbundenes Geschäft" handelt?

Beim Immobilienkauf steht zu dieser Frage eine weitere Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Kürze an.

Schadensersatzansprüche nach dem Erwerb von sogenannten atypisch stillen Beteiligungen

Wussten Sie schon, dass die Anbieter von stillen Beteiligungen weitreichende Informationspflichten über die betreffende Gesellschaft treffen? Und dass diese Pflichten durch die jüngste Rechtsprechung noch erweitert wurden?

Schadensersatzansprüche wurden Anlegern beispielsweise in Verfahren gegen die Göttinger Gruppe Securenta AG gerichtlich zuerkannt. Schadensersatzansprüche wurden insbesondere anerkannt bei Abschlüssen von Neuverträgen nach dem Oktober 1999, wenn der Anleger nicht auf die laufenden staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen hingewiesen wurden; aber auch für die Zeit davor, wenn die Anleger nicht ausreichend über die mit der Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt wurden.

 

Wann bestehen Ansprüche von Aktionären gegen Aktiengesellschaften und deren Vorstände?

Wussten Sie schon, dass Aktiengesellschaften ihre Aktionäre über die Situation und Entwicklung des Unternehmens wahrheitsgemäß aufklären müssen? Verletzt ein Unternehmen diese Pflichten, haftet es den Aktionären für die entstandenen Kursverluste.

Schadensersatzansprüche können sich aufgrund falscher Angaben in einem Emissionsprospekt oder bei einer Hautpversammlung und aufgrund unwahrer oder unterlassener "Ad-hoc"-Mitteilungen ergeben. Dies soll sich in Kürze aber ändern. Wir werden Sie auf dieser Seite hierüber informieren.

 

Wann bestehen Schadensersatzansprüche durch Sammelklagen in den USA?

Wussten Sie schon, dass bei amerikanischen Gerichten jedes Jahr ca. 200 Sammelklagen gegen internationale Unternehmen eingereicht werden? Diese Verfahren enden meistens mit einem für die Geschädigten günstigen Vergleich. Aus diesen Verfahren können auch deutschen Anlegern Schadensersatzansprüche erwachsen.

Haben Sie z.B. Aktien von

Worldcom Inc.        in der Periode vom 29. Aprill 1999 bis 25. Juni 2002 oder

Lernout & Houspie   in der Periode vom 28. Dezember bis 7. August 2000

in Deutschland gekauft?

Dann haben Sie eventuell Ansprüche auf Schadensersatz in den USA. Diese können wir kostengünstig für Sie in den USA geltend machen.

Auch bei anderen Wertpapierrechtsverstößen oder Haftungsfällen - z.B. aktuell Vioxx von Merck - lohnt ein Blick auf Sammelklagen in den USA. Wir beraten Sie hierzu gern!


LEGITAS Diefenbach:

Kostentransparenz von Anfang an.

 

Sicherheit durch Kostentransparenz

 

·         Informationsgespräch: LEGITAS Diefenbach bietet die Möglichkeit eines Informationsgesprächs an. Hierin bespreche ich mit Ihnen in aller Ruhe, wo genau Sie Beratung benötigen und mache Ihnen einen Kostenvoranschlag – gerne auch schriftlich.

·         Unser Beratungshonorar beträgt € 238 pro Stunde (€ 200 + MwSt). Im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit fallen vom Streitwert abhängige Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an, sofern nicht ein höheres Honorar im Einzelfall schriftlich vereinbart wird. Ich halte mich an die Schätzung aus der Erstberatung und stelle Ihnen niemals eine höhere Rechnung, sofern nicht die höheren Kosten nach einer eventuellen Rücksprache von Ihnen genehmigt worden sind. Sie erhalten von mir rechtzeitig eine Mitteilung, wenn das Honorar diesen Betrag zu übersteigen droht.

 

Der Vorteil für Sie: Sie haben jederzeit einen Überblick und die Kontrolle über die von Ihnen zu zahlenden Rechtsanwaltsgebühren.



Mit folgenden selbständigen Kanzleien im LEGITAS-Verbund arbeitet LEGITAS Diefenbach zusammen:

 

·         LEGITAS Diefenbach in Düsseldorf

·         LEGITAS von Ehren in Hamburg

·         LEGITAS Heintze in Hamburg

·         LEGITAS Ducrée in Essen

·         LEGITAS Kuhs in Hamburg

·         LEGITAS Gothe-Syren in Hamburg