Seit 19 Jahren sichert LEGITAS Kompetenz, Verlässlichkeit und Fairness in der Rechtsberatung. Durch ein strenges Auswahlverfahren, eine hervorragende Betreuung der kooperierenden Anwaltskanzleien sowie durch einen ständigen Erfahrungsaustausch schafft LEGITAS ein Verhältnis des Vertrauens – untereinander und im Verhältnis zu unseren Mandanten.
„Kennst Du einen guten Rechtsanwalt?“ diese Frage ist oft ein letzter hilfloser Versuch, an die Adresse eines geeigneten Rechtsbeistands zu kommen. Das Branchenbuch und die verschiedenen Auskunftsstellen bieten zwar Informationen in Hülle und Fülle – über die Kompetenz des zukünftigen Rechtsberaters jedoch sagen sie nichts aus.
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Rechtsrat aktuell
Bei dem einzigen einem Ehepaar zur Verfügung stehenden und auch gemeinschaftlich genutzten Kraftfahrzeug handelt es sich regelmäßig um einen Haushaltsgegenstand. Können sich die Ehegatten im Rahmen der Ehescheidung nicht darüber einigen, wer das Kfz behalten soll, so entscheidet das zuständige Familiengericht. Dieses kann eine angemessene Vergütung für die Benutzung festsetzen. Vor der Trennung der Eheleute besteht ungeachtet der konkreten Eigentumsverhältnisse grundsätzlich kein Anspruch auf Nutzungsentschädigung für einen Haushaltsgegenstand, da von einem wechselseitigen Recht der Eheleute auf kostenfreie Nutzung auszugehen ist. weiter
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