Rechtsanwältin Kristina von Ehren

E-Mail: k.v.ehren[at]legitas.de - Tel: +494082310137

 

Mit über 25 Jahren Berufserfahrung als deutsche und spanische Anwältin (abogada) berate ich meine Mandanten seit 1998 qualifiziert im deutschen und spanischen Immobilien- und Erbrecht und assistiere bei der Abwicklung von Immobilienkäufen in Spanien und bei Erbschaften in Spanien und Deutschland.

 

Bei der Beratung berücksichtige ich immer auch die mit der Erbschaft, Nachfolgeplanung oder dem Immobilienkauf in Spanien und Deutschland verbundenen steueroptimierten Konsequenzen. Die Kooperation mit versierten spanischen Notariaten und Steuer-beratern gewährleistet fachlich kompetente und umfassende Beratung und rechtliche Vertretung in beiden Ländern.

 

Spezialgebiete

  • spanisches und deutsches Erbrecht
  • Nachfolgeplanung -> Aktuelles zum Steuerrecht
  • spanisches Immobilienrecht
  • Kauf- und Verkauf von Grundstücken in Spanien
  • vereidigte Übersetzungen

 

Abogada Kristina von Ehren tiene una amplia y dilatada experiencia como abogada en prestigiosos despachos de España y Sudamérica. En ellos ha desarrollado un profundo conocimiento de los áreas legales del derecho civil, derecho inmobiliario y derecho de sucesiones y herencias. Desde el año 2000 forma parte del Colegio Hanseático de Abogados y desde 2001 del Ilustre Colegio de Abogados de las Islas Baleares (ICAIB).

 

En el año 2013 ha completado con éxito el curso especializado para abogados en Derecho de Sucesiones y Herencias. Desde el año 2008 tiene el título de traductora e intérprete jurada.

Áreas profesionales

  • Derecho de Sucesiones en Alemania y España
  • Derecho Inmobiliario 
  • Derecho de Compra y Venta de Inmuebles
  • Traducciones Juradas

Immobilienerwerb in Spanien – Checkliste & wichtige Dokumente und Unterlagen beim Haus- oder Wohnungskauf in Spanien

Bei einem Immobilienkauf in Spanien – sei es ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück – sollte man sich frühzeitig mit den rechtlichen Anforderungen und Dokumenten vertraut machen. Nur wenn alle Unterlagen für den Immobilienkauf in Spanien vollständig und geprüft sind, lässt sich der Kauf sicher und rechtskonform abwickeln.

🔍 Wichtige Dokumente beim Immobilienkauf in Spanien

Beim Hauskauf oder Wohnungskauf in Spanien müssen stets bestimmte Dokumente geprüft werden. Diese Unterlagen sind entscheidend, um Eigentumsverhältnisse, Baurecht und steuerliche Aspekte zu klären. Zu den wichtigsten Dokumenten gehören:

  1. Grundbuchauszug (Nota Simple) – Nachweis über den aktuellen Eigentümer und bestehende Belastungen (z. B. Hypotheken).
  2. Notarielle Erwerbsurkunde – etwa KaufurkundeSchenkungsurkunde oder Erbschaftsannahme-Urkunde.
  3. Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad) – Nachweis, dass das Gebäude zum Wohnen zugelassen ist.
  4. Katasterdaten und Kataster-Referenzwert (Referencia Catastral).
  5. Grundsteuerbescheid (IBI) – Steuerbescheid über die jährliche Grundsteuer (Impuesto sobre Bienes Inmuebles).
  6. Baugenehmigung und Bau-Endabnahme (Licencia de obra y final de obra).
  7. Neubauerklärung (Declaración de Obra Nueva – DON).
  8. Gebäudebuch (Libro del Edificio).
  9. Baupläne und technische Unterlagen.
  10. Haftpflichtversicherung des Bauträgers und Energiepass (Certificado energético).
  11. Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Bauverstößen (Certificado de no infracción urbanística).
  12. Gebäude-TÜV (ITE) – Inspección Técnica de Edificios, erforderlich bei Gebäuden vor 1968 oder älter als 30 Jahre.

Aktuelle Versorgungsrechnungen für Strom, Gas und Wasser.

 

🏢 Besonderheiten bei Eigentumswohnungen (Comunidad de Propietarios)

Wer eine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft kauft, sollte zusätzlich folgende Unterlagen prüfen:

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Hausverwaltung (keine ausstehenden Gemeinschaftskosten)
  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten drei Jahre (Informationen zu geplanten Sanierungen oder Rücklagen).

 

 

📍 Unterschiede nach Immobilientyp und Lage

Welche Dokumente genau erforderlich sind, hängt von der Art der Immobilie und ihrer Lage ab. Unterschiede bestehen insbesondere zwischen Bauland oder bebaute Grundstücke, Wohnungen in Eigentümergemeinschaften, Häusern im ländlichen Raum (rústico), Immobilien im Küstenstreifen oder Grundstücken in Naturschutzgebieten.

Jede dieser Lagen unterliegt speziellen baurechtlichen und umweltrechtlichen Vorschriften, die beim Immobilienerwerb in Spanien unbedingt geprüft werden sollten.

 

⚙️ N.I.E. – Ohne spanische Identifikationsnummer kein Immobilienkauf

Ein entscheidendes Element beim Immobilienkauf in Spanien ist die spanische Ausländer-Identifikationsnummer (N.I.E.) – Número de Identificación de Extranjeros. Sie ist Voraussetzung für nahezu alle rechtlichen und steuerlichen Vorgänge in Spanien – insbesondere für die notarielle Kaufurkunde (Escritura de compraventa).

Wichtige Hinweise zur N.I.E.:

  • Die N.I.E. dient als Steuernummer für Ausländer in Spanien.
  • Sie kann bei spanischen Ausländerbehörden oder in konsularischen Vertretungen Spaniens im Ausland beantragt werden.
  • Aufgrund der aktuellen Wartezeiten kann es mehrere Wochen dauern, bis ein Termin zur Beantragung verfügbar ist.
  • Nach Antragstellung dauert die Ausstellung in der Regel etwa 6 Wochen.

 

Daher ist es ratsam, die N.I.E. frühzeitig zu beantragen, sobald eine Kaufabsicht besteht.

💡 Gut vorbereitet zum sicheren Immobilienkauf in Spanien:

Der Immobilienerwerb in Spanien bietet attraktive Chancen, erfordert aber sorgfältige Vorbereitung. Eine gründliche 

Dokumentenprüfung und die rechtzeitige Beantragung der N.I.E. sind essenziell, um den Kauf rechtssicher und stressfrei abzuwickeln.

Zur Vermeidung rechtlicher Risiken stehe ich Ihnen als erfahrene spanische Anwältin gern zur Verfügung, um alle Unterlagen zu prüfen und Sie beim Kaufprozess zu begleiten.



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Weiterbildung mit Zertifikat: Rechtsanwältin Kristina von Ehren nimmt regelmäßig an fachlichen Schulungen teil.
Rechtsanwältin und abogada Kristina von Ehren nimmt regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil und hat wie in den letzten Jahren auch im Jahr 2024 ein Fortbildungszertifikat vom Deutschen Anwaltsverein verliehen bekommen.
Fortbildungsbescheinigung 2025.pdf
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LEGITAS von Ehren stellt sich vor:

Lebenslauf

 

2016          Fortbildung zur zertifizierten Testaments-

                   vollstreckerin

2013           Fachanwaltslehrgang im Erbrecht

Seit 2003   Selbständige Rechtsanwältin bei LEGITAS

2001           Zulassung RA- Kammer der Balearen

2000-2003 Roca Junyent Advocats,

                    Palma de Mallorca

2000           Zulassung zur Rechtsanwaltskammer

                    Hamburg

2000           Anerkennungsexamen im spanischen

                    Justizministerium, Madrid

1998–2000 Kanzlei Ignacio de Ros, Barcelona

1996–1998 Referendariat u.a. Quito 

1992–1993  Jurastudium Complutense de Madrid

1990–1995  Jurastudium Universität Freiburg

 

En su labor profesional para bufetes prestigiosos de España, Sudamérica y Alemania se ha especializado en los ámbitos del derecho inmobiliario, derecho de sucesiones y derecho fiscal.

 

2013           formación especializada en derecho

                    de sucesiones y herencias

2003           fundación del bufete LEGITAS von Ehren,

                    Hamburgo

2001           incorporación al Ilustre Colegio de Abogados

                    de las Islas Baleares

2000           Examen de homologación en el Ministerio de

                    Justicia, Madrid

2000           incorporación al Colegio de Abogados de

                    Hamburgo / Alemania

1998–2003 abogada en „Roca Junyent Abogados“,

                     Palma de Mallorca

1992/93     Derecho, Universidad Complutense, Madrid

1990-1995 Derecho en la Universidad „Albert-Ludwigs-

                    Universität”, Freiburg i.Br.


LEGITAS von Ehren
Burchardstr. 24
20095 Hamburg
Deutschland

Telefon: 040 823 10 137
Fax: 040 823 10 138
Email: k.v.ehren[at]legitas.de

https://www.instagram.com/legitas.von.ehren/



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