Beratungsfelder von Rechtsanwalt Oliver Gothe-Syren

Aufgrund der besonderen Erfahrung bietet die Kanzlei LEGITAS Gothe-Syren schwerpunktmäßig Beratung in den Bereichen allgemeines Wirtschaftsrecht, Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen und Verwaltungsrecht.

 

UNTERNEHMENSINSOLVENZEN


RA Gothe-Syren kennt aus mehrjähriger Erfahrung die Praxis der Insolvenzverwaltung aus Sicht des Insolvenzverwalters und der betroffenen Gläubiger. Ihm sind die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Unternehmensinsolvenzen als auch die Haftungsfragen für Geschäftsführer und Vorstände sowie der Gesellschafter vertraut.

Es ist möglich Vorkehrungen zu schaffen – ob als Geschäftsführer oder Vorstand – zur Vermeidung einer persönlichen Haftung, zur optimalen Vorbereitung im Falle einer Krise oder Insolvenz oder zur Durchsetzung Ihrer Rechte gegen insolvente Schuldner.

Herr Gothe-Syren berät Sie gern zu diesen Fragen und vertritt Sie als erfahrener Prozessanwalt in Rechtsstreitigkeiten.

VERBRAUCHERINSOLVENZEN UND RESTSCHULDBEFREIUNG

Seit 1999 bietet das Verbraucherinsolvenzverfahren redlichen Schuldnern die Chance der Schuldenfreiheit (sog. Restschuldbefreiung). Nach Ablauf einer sechsjährigen „Wohlverhaltensperiode“ erlässt – soweit der Schuldner sich redlich verhalten hat – das Insolvenzgericht auf Antrag die bestehenden Schulden. Ausgenommen sind lediglich Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (z. B. vorsätzliche Sachbeschädigungen) und Geldstrafen und -bußen (bei Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten) sowie Zwangs- und Ordnungsgelder.

Als besonderen Service bieten wir Ihnen ein Beratungsgespräch mit Information über Chancen und Risiken eines Verbraucherinsolvenzverfahrens unter Berücksichtigung der Besonderheiten Ihres Falles. Hiernach können Sie einschätzen, was „auf Sie zukommt“ und positivenfalls gehen wir unmittelbar in die erste Stufe der Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über.

RECHTLICHE BERATUNG/BETREUUNG AB UNTERNEHMENSGRÜNDUNG

Unser Service für Unternehmensgründer: die frühzeitige Absicherung gegen rechtliche Schwierigkeiten fängt bereits mit der Wahl der Unternehmensform an. Rechtsanwalt Gothe-Syren kennt die Stolpersteine, die ein Unternehmen in die Krise führen kann. Das Grundprinzip ist klar: „Vorbeugen ist besser als Heilen“.
Wir begleiten Ihr Unternehmen gerne über die Existenzgründung hinaus, denn bei uns finden Sie optimal vernetzte Spezialisten für alle rechtlichen Fragen in Ihrem Unternehmen – vom Vertragsservice bis zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Aufgrund der Kooperation mit der Steuerberatungsgesellschaft Gerber & Kollegen wird eine optimale Betreuung in steuerrechtlichen Fragestellungen gewährleistet.

ALLGEMEINES WIRTSCHAFTSRECHT

Aufgrund der langjährigen Erfahrung von Rechtsanwalt Gothe-Syren im Bereich des Wirtschaftsrechts wird – je nach Umfang des Beratungsbedarfs auch im Team mit weiteren Spezialisten des LEGITAS-Verbundes – in Rechtsfragen mit wirtschaftsrechtlichem Kontext beraten und werden vorprozessual sowie prozessual Ihre Rechte vertreten.

VERWALTUNGSRECHT

Rechtliche Beratung und Vertretung zum Thema Verwaltungsrecht: Die Vorschriften im öffentlichen Recht werden immer komplizierter. Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht – trotz Paragraphendschungel und Behördendeutsch.

Ein erstes Informationsgespräch schafft bereits Klarheit – ich erstelle Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag für das weitere Handeln, so haben Sie die absolute Kostenkontrolle.

ALLGEMEINE RECHTSGEBIETE

Nicht für jedes rechtliche Problem gibt es eine Spezialisierung. Dann hängt der Erfolg einer Auseinandersetzung ab von der Sorgfalt der Bearbeitung, der Kommunikation und der Vertrauensbeziehung zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Wir betreuen Sie daher gern auch in diesen Kernbereichen allgemeiner anwaltlicher Tätigkeit. Hierzu gehören z.B.

• Vertragsrechtliche Ansprüche
• Forderungseinzug und Zwangsvollstreckung
• Schadensersatzansprüche
• (Verkehrs-) Ordnungswidrigkeiten
• arbeitsrechtlicher Kündigungsschutz

Ist ein Spezialgebiet betroffen, das wir nicht vertreten, empfehlen wir Sie gern einem in diesem Gebiet ausgewiesenen Kollegen.


Rechtsberatung mit Kostenvoranschlag

 

INFORMATIONSGESPRÄCH UND ERSTBERATUNG

LEGITAS Gothe-Syren bietet Ihnen bei Bedarf eine (kostenfreie) erste Sondierung des Beratungsbedarfs mit Kostenvoranschlag. Bei diesem Informationsgespräch besprechen wir, wo genau Sie Beratung benötigen, bzw. welche Maßnahmen einzuleiten sind und machen Ihnen einen Kostenvoranschlag. Wenn Sie eine anwaltliche Erstberatung benötigen, berechnen wie Ihnen je nach Beratungsumfang zwischen € 90 und € 250.



KOSTENTRANSPARENZ DURCH STUNDENHONORAR UND KOSTENVORANSCHLAG

Für Beratung und außergerichtliche Tätigkeit wird entsprechend der Empfehlung des LEGITAS-Verbundes ein Stundensatz von € 208,00 inkl. USt berechnet. Auch hier erstellen wir gerne einen Kostenvoranschlag – Sie wissen also, welche Kosten auf Sie zukommen. Im Falle eines notwendigen Prozesses teilen wir Ihnen selbstverständlich mit,welche Kosten (Prozesskosten) insgesamt auf Sie zukommen können. Im Rahmen der gerichtlichen Tätigkeit fallen vom Streitwert abhängige Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an. Wir organisieren die notwendigen Maßnahmen bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und fragen bei dem Versicherer an, ob die Kosten übernommen werden (sog. Deckungszusage). Termine sind – nach Absprache – auch an Sonnabenden möglich, falls es für Sie wegen Ihrer Arbeitszeiten in der Woche schwierig ist, sich Zeit zu nehmen. Besprechungen größeren Umfanges können auch in der LEGITAS-Zentrale in Hamburg-Stadtmitte durchgeführt werden.  



Mit folgenden Rechtsanwaltskanzleien im LEGITAS-Verbund arbeitet Rechtsanwalt Gothe-Syren zusammen:

·         LEGITAS Diefenbach in Düsseldorf

·         LEGITAS Wolters in Quedlinburg

·         LEGITAS Heintze in Hamburg

·         LEGITAS Ducrée in Essen

·         LEGITAS Kuhs in Hamburg

·         LEGITAS von Ehren in Hamburg

 

 

Weitere Kooperationspartner (Für die Inhalte der hier aufgeführten Links können wir keine Verantwortung übernehmen):