- 05 Oct
Anspruch auf Kindesunterhalt während sozialen Jahrs?
Die wohl überwiegende Auffassung der Familiengerichte verneint die Unterhaltsberechtigung eines Kindes gegenüber den Eltern während eines freiwilligen sozialen Jahrs, soweit diese Tätigkeit nicht eine notwendige Voraussetzung für eine Ausbildung des Kindes ist. Dies wird damit begründet, dass nach Abschluss der Schulausbildung das Kind die Obliegenheit trifft, alsbald mit einer Berufsausbildung zu beginnen und diese mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit in angemessener Zeit zu beenden.
Das Oberlandesgericht Frankfurt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Erwerbsobliegenheit zurückhaltender zu beurteilen ist, wenn das Kind während des sozialen Jahrs oder zu dessen Beginn noch minderjährig ist. Die Entscheidung richtet sich dann nach den Besonderheiten des konkreten Einzelfalls.
Beschluss des OLG Frankfurt vom 04.04.2018
2 UF 135/17Christoph Wolters | Rechtsanwalt | Fachanwalt für Familienrecht
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