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Informationsgespräch: LEGITAS v. Ehren bietet Ihnen ein Informationsgespräch an. Hierin besprechen wir mit Ihnen, wo genau Sie Beratung benötigen und machen Ihnen einen Kostenvoranschlag - gerne auch schriftlich.
Das Beratungshonorar von LEGITAS von Ehren entspricht den Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sofern nicht ein höheres Honorar im Einzelfall schriftlich vereinbart wird. Wir halten uns an die Schätzung aus der Erstberatung und stellen Ihnen niemals eine höhere Rechnung, sofern nicht die höheren Kosten nach einer eventuellen Rücksprache von Ihnen genehmigt sind. Sie erhalten von uns rechtzeitig eine Mitteilung, wenn das Honorar diesen Betrag zu übersteigen droht. Der Vorteil für Sie: Sie haben jederzeit einen Überblick und die Kontrolle über die von Ihnen zu zahlenden Rechtsanwaltsgebühren.
Haben Sie Fragen zu einem Immobilienkauf in Spanien? Hier haben wir einige Punkte aus unserer Arbeit für Sie zusammengefasst:
Immobilienkauf in Spanien
Mit folgenden selbständigen Kanzleien arbeite ich im Einzelfall zusammen: Weitere Kooperationspartner (für die Inhalte der hier aufgeführten Links können wir keine Verantwortung übernehmen:
www.lve.de
www.europa.eu
www.mjusticia.es
www.curia.europa.eu
www.consilium.europa.eu
www.bne.es
www.tribunalconstitucional.es
www.laley.es
www.noticias.juridicas.com
www.bosch.de
www.europarl.europa.eu
www.gartenve.de
www.coe.int
www.aeat.es
Rechtsanwältin von Ehren ist Mitglied bei:
www.dsjv-ahaj.org
www.lateinamerikaverein.de
www.icaib.org
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