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Kristina von Ehren, Rechtsanwältin und Abogada

Seit dem 1.1.2007 hat sich die Besteuerung der spanischen GmbH, (Sociedad de Responsabilidad Limitada, kurz S.L.) geändert. Insbesondere die Sociedad Patrimonial wurde mit Wirkung zum 1.1.2007 abgeschafft!

A. Gesetzesänderung:

In den vergangenen Jahren hatte sich die Praxis bewährt, anlässlich eines Immobilienkaufs aus Gründen der Kostenersparnis eine spanische Gesellschaft als Immobilienmantel, eine so genannte Sociedad Patrimonial (Vermögensgesellschaft), zu gründen. Diese wurden steuerlich bevorzugt behandelt. Die Vermögensgesellschaft und damit ihre steuerliche Bevorzugung ist allerdings mit Beginn dieses Jahres abgeschafft worden.

B. Konsequenzen für Gesellschafter einer Sociedad Patrimonial

Der Verkauf einer Liegenschaft, die den einzigen Vermögenswert einer Gesell­schaft darstellt, wurde durch den Verkauf der Gesell­schaft als Ganzes bzw. als Verkauf der Immobilie aus der Gesellschaft heraus realisiert und profitierte von reduzierten Körperschaftssteuersätzen. Durch die erfolgten Änderungen der relevanten Steuergesetze sind die Möglichkeiten dieser Kosten- und Steuerersparnis zum Jahresende 2007 abgeschafft.

Gesetzliche Übergangsregeln bieten nun die Möglichkeit, die Gesellschaft binnen Jahresfrist aufzulösen. Der Gesellschafterbeschluss über die Auflösung der Gesellschaft ist dabei an gesetzliche Fristen gebunden. Bei der Liquidation der Gesellschaft und Übertragung des Immobilieneigentums auf die Gesellschafter entstehen außer der Einkommenssteuer keine Steuerver­pflich­tungen. Die Einkommenssteuer fällt allerdings nur an, sofern bei der Zuteilung der Immobilie auf die Gesellschafter Gewinne realisiert werden. Bei einer ausgewogenen buchhalterischen Situation, wo sich die Negativ-Konten mit dem Gewinn die Waage halten, wäre kein zu versteuernder Gewinn zu verzeichnen.

Sofern nicht für eine Auflösung der Sociedad Patrimonial optiert wird, wandelt sich diese in eine herkömmliche GmbH um, die den generellen Regeln der Gesellschaftsbesteuerung unterworfen ist.

C. Konsequenzen: Überdenken und Kontrolle der jetzigen Steuersituation

Aus aktuellem Anlass sollte die Zweckmäßigkeit einer Gesellschafts­gründung bzw. einer existierenden Sociedad Patrimonial  und deren etwaige Auflösung mit einem spanischen Steuerberater oder Rechtsanwalt erörtert werden. Es könnte nämlich sein, dass sich das eingangs angedachte Ziel, mit der Sociedad Patrimonial Kostenersparnisse beim Weiterverkauf, bei der Übergabe auf Nachfolgegenerationen etc. zu erzielen, sich aufgrund der steuerlichen Situation ins Gegenteil verkehrt. Insbesondere ist zu beachten, dass die in der Vergangenheit entstanden Verlustvorträge rechtzeitig, d.h. fristgerecht buchhalterisch ausgeglichen werden (sog. Compensación de Créditos). Dies könnte z.B. durch Umwandlung in eigen­kapita­lersetzenden Darlehen geschehen.

Gern analysieren wir Ihre Situation mit unseren Partnern in Spanien. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

 

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