|
ich berate Sie vornehmlich im Erbrecht und im Stiftungsrecht.
Erbrecht
Jedes Leben ist endlich. Je nachdem, ob Sie sich mit den Folgen Ihrer eigenen oder der Endlichkeit eines anderen Menschen aus Ihrem Umfeld auseinander setzen – die Perspektive wechselt und damit Ihr möglicher Beratungsbedarf. Aber: Erbrecht geht jeden etwas an!
Je nach Ihrer konkreten Perspektive unterstütze ich Sie gerne folgendermaßen mit Rat und Tat: Vererbende (Erblasser) | Erben/ Erbengemeinschaft | Andere Beteiligte | - Testamente
- Erbverträge
- vorweggenommene Erbfolge
- Unternehmensnachfolge
- Pflichtteil-Aspekte
- Testamentsvollstreckung
- Patienten-, Betreuungsverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Notfallakte
| - Erste Maßnahmen nach Todesfall (Behörden, Finanzen, Verträge)
- Auskunfts- und Herausgabeansprüche
- Annahme/Ausschlagung der Erbschaft
- Erbscheinsfragen
- Erbauseinandersetzung
- Pflichtteilsforderungen Dritter
- Haftungsfragen
| - Pflichtteilsberechtigte
- Vermächtnisbedachte
- Beratung/Begleitung von Testamentsvollstreckern
|
Ausführlichere Informationen zum Erbrecht finden Sie hier >
Hier gelangen Sie zu meinem Fragebogen zur Testamentsgestaltung: >
Stiftungsrecht
Die Stiftungslandschaft in Deutschland boomt. Jedes Jahr kommen mehrere Hundert Stiftungen hinzu. Aus dem Bereich der öffentlichen Aufgaben sind gemeinnützige Stiftungen nicht mehr hinweg zu denken: in Zeiten leerer Staatskassen, aber wachsenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen sind Stiftungen aufgrund ihrer Unabhängigkeit besonders gut geeignet, unbequeme Themen aufzugreifen, Lösungen zu entwickeln, diese nachhaltig umzusetzen und auf diese Weise weit in die Zukunft zu wirken.
Auch private Stiftungen gewinnen an Bedeutung: mit ihnen lässt sich – bei entsprechendem Vermögen – das Familienvermögen bei gleichzeitiger Absicherung der Familie über Generationen hinweg bewahren. Private Stiftungen sollten daher stets als Instrument in die Überlegungen zur Nachfolgegestaltung einbezogen werden, vor allem auch im Unternehmensbereich. Kombinationen von verschiedenen Zwecken und Stiftungsarten, ggf. auch mit gesellschaftsrechtlichen Institutionen, sind ebenfalls denkbar.
Ausführliche Informationen zu meinen Beratungsleistungen im Stiftungsrecht finden Sie hier >
Allgemeines Zivil- und Wirtschaftsrecht
Jeder Anwalt ist Spezialist und Generalist zugleich. Selbstverständlich bin ich Ihnen außer in meinen Spezialgebieten auch in sämtlichen anderen Fragen des Zivil- und Wirtschaftsrechts (z.B. Handels- und Gesellschaftsrecht, Miet- und Eigentumsrecht) gerne behilflich. Für besonders spezielle oder komplexe Rechtsfragen stehen außerdem hinter dem LEGITAS-Verbund jederzeit engagierte und qualifizierte Kollegen bereit.
|