|
|
|
1. Die Tätigkeit im Familienrecht umfasst: - Beratung, wie zum Beispiel die im Einzelfall richtige Vorgehensweise bei Eheschließung, Trennung oder Scheidung unter Berücksichtigung erbrechtlicher Problemlagen.
- vertragliche Regelungen, wie zum Beispiel Ehevertrag, Unterhaltsvereinbarungen, Testament, Vereinbarungen über die Folgen von Trennung oder Scheidung.
- gerichtliche Vertretung, wie zum Beispiel in Verfahren der Scheidung, des Umgangs- und Sorgerechts und des Unterhalts.
2. Medizinrecht bedeutet die umfassende rechtliche Betreuung und Vertretung von Ärzten und Kliniken, aber auch die Durchsetzung Ihrer Rechte als Patient: - ärztliches Vertragsrecht,
- Haftungs- und Schadensrecht,
- Wir übernehmen das ärztliche Inkasso. Sie als Arzt überlassen uns Ihre Liquidation, wir kümmern uns um den Rest.
3. Privates Baurecht:
Dies bedeutet, dass wir Sie sowohl als private Bauherren gegenüber Unternehmen, als auch Unternehmer hinsichtlich der Durchsetzung Ihrer Vertragsansprüche beraten. Unter das Baurecht fällt auch die Beratung von Architekten hinsichtlich Ihrer Honorarforderung, sowie die Überprüfung von Architektenrechnungen für Bauherren. - Beratung vor Abschluss eines Bauvertrages für Bauherren
- Vertragsgestaltung für Unternehmen
- Abwicklung sämtlicher Streitigkeiten im Zusammenhang mit Bauvorhaben
|
|