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Der Gesetzgeber plant zudem Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz
Arbeitgeber müssen nach zwei aktuellen Urteilen, in denen Arbeitnehmern Entschädigungen bis zu 25.000 € zugesprochen wurden, damit rechnen, dass weitere Arbeitnehmer eine Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Videoüberwachung vor den Arbeitsgerichten erstreiten.
Der Gesetzgeber plant zudem Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz, welche eine dauerhafte Videoüberwachung zukünftig verbieten sollen.
Arbeitgeber sollten daher den Einsatz von Videokameras im Betrieb richtig planen und insbesondere die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. Weiterhin empfiehlt sich die Kommunikation an die Arbeitnehmer und, soweit möglich, sollte der Einsatz durch Betriebsvereinbarungen abgesichert werden.
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