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Rechtsanwältin und Mediatorin Wencke Kuhs

Neben der Einführung neuer Lenk-und Ruhezeiten enthält die EG-Verordnung Nr.561/2006 zahlreiche weitere Änderungen, wie z.B. die bereits erfolgte Ausrüstungspflicht mit digitalen Kontrollgeräten, Änderungen bzgl. der vom Fahrpersonal mitzuführenden Unterlagen sowie bzgl. der Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten für Unternehmen, als auch neue Regelungen zur Haftung bei Verstößen.

Neue Haftungsregelungen bei Verstößen

Für Verstöße gegen die Bestimmungen werden nunmehr alle an einer Transportkette Beteiligten zur Verantwortung gezogen. Es haftet also nicht mehr allein der Fahrer, sondern auch der Arbeitgeber und der Auftraggeber. Verlangt also zum Beispiel der Verlader von einem Frachtführer die Auslieferung seiner Ware bis zu einem bestimmten Zeitpunkt, obwohl dies nur bei einer offensichtlichen Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten möglich wäre, liegt ein Mitverschulden des Verladers vor.

Bis 2008 können bei einer Straßenkontrolle höchstens 15 Tage rückwirkend überprüft werden. Ab 01.Januar 2008 wird dies auf max. 28 Tage ausgedehnt.

Neu ist des Weiteren, daß die Verstöße länderübergreifend verfolgt und sanktioniert werden. Beamte können Verstöße gegen die neuen Regelungen, die in einem anderen Mitgliedsstaat begangen wurden, sofort ahnden. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch ein Fahrzeug sicherstellen, und die Transportlizenz des Unternehmens oder den Führerschein des Fahrers einbehalten.

Zur Gewährleistung der Einhaltung der neuen Regelungen wird ab 2008 die Mindestkontrolle der Fahrerarbeitstage auf 2 Prozent erhöht; ab 2010 sogar auf 3 Prozent.

Für das Verwarnungsgeld bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten gibt das Bundesamt für Güterverkehr als Orientierungswert einen Betrag zwischen 5 und 35 Euro an.

Gegen Ordnungswidrigkeiten, die nicht mehr als geringfügig eingestuft werden, wird eine Geldbuße verhangen: diese kann für den Fahrer bis zu 5.000,- Euro und für den Unternehmer bis zu 15.000,- Euro betragen. Hinzu kommen ggf. weitere Kosten in Form von Gebühren und Auslagen.

Eine Änderung der Fahrpersonalverordnung zur Anpassung an die EG-Vorgaben wird voraussichtlich zum Frühjahr 2007 erfolgen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Wencke Kuhs Kontakt

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