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Kristina von Ehren, Rechtsanwältin und Abogada

Nachdem in den Jahren 2008 und 2009 für deutsche Immobilieneigentümer in Spanien die Steuerlast erfreulicherweise reduziert wurde, da zum einen eine Reduktion der Einkommenssteuer von 35% auf 18% erfolgte und zum anderen die Vermögenssteuer (Impuesto sobre el Patrimonio) auf Immobilienbesitz quasi aufgehoben wurde, muss der nicht in Spanien ansässige Immobilieneigentümer nun wiederum eine Stehererhöhung hinnehmen:

Seit Mitte des Jahres wurde in Angleichung an die Erhöhung der spanischen Einkommenssteuer von 18 % auf 19% ebenfalls die Einkommenssteuer für Nichtresidente (Impuesto sobre la Renta de No Residentes) von 18% auf 19% heraufgesetzt.

Dahingegen hat die Einkommensteuer für Nichtresidente auf die Vermietung und Eigennutzung der spanischen Immobilie eine leichte Steuerermäßigung erlebt: sie wurde von 25% auf 24% herabgesetzt.

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