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Rechtsanwältin und Mediatorin Wencke Kuhs

Von Rechtsanwältin und Mediatorin Wencke Kuhs

Die Verfasserin war mehrere Jahre als Anwältin in einer Wirtschaftskanzlei in Chile tätig. Sie berät deutsche Unternehmen im Bereich des internationalen Handels- und Wirtschaftsrechts sowie bei der Durchführung von Investitionen im Ausland.

 Mexiko gehört neben Brasilien seit Jahren zu den bevorzugten Märkten Lateinamerikas. In der Region hat sich das Land als Investitionsstandort für ausländische Unternehmen etabliert. So belief sich der Import im Jahr 2005 auf insgesamt US$ 221.270 Mrd. Dabei ist allein der deutsche Außenhandel nach Mexiko im letzten Jahr um 17% gestiegen. Die Attraktivität Mexikos ist neben der geographisch günstigen Lage u.a. auf den großen Binnenmarkt zurückzuführen, der das höchste Pro-Kopf-Einkommen und das höchste BIP Lateinamerikas aufweist. Des Weiteren stellt Mexiko im internationalen Handel aufgrund der Vielzahl von Freihandelsabkommen eine Brücke zwischen Europa und Nordamerika, Südamerika sowie Asien dar und hat sich so zu einer Exportplattform entwickelt. Es deckt 44% aller Exporte sowie 49% der Einfuhren der gesamten Region ab. Im weltweiten Handel ist die stärkste Volkswirtschaft Lateinamerikas mittlerweile achtgrößter Exporteur. Durch die Abkommen eröffnet es Zugang zu 860 Millionen Verbrauchern. Seit dem Jahr 2000 ist auch zwischen der Europäischen Union und Mexiko ein Freihandelsabkommen in Kraft, das deutschen Unternehmen viele Vergünstigungen für den Handel mit Mexiko bietet. Als Mitglied des NAFTA-Abkommens stellt Mexiko des Weiteren das Tor zur größten Freihandelszone der Welt und Sprungbrett zum US-amerikanischen Markt dar. Mit Abschluss dieser beiden Abkommen ergeben sich für deutsche Unternehmen interessante Möglichkeiten, um Produkte zollfrei oder zu einem stark reduzierten Zollsatz nach Mexiko, Kanada und in die USA zu exportieren.

Inhalt

• Investitionsstandort Mexiko
 − Mexikos Wirtschaft
 − Mexiko – Brücke für weltweiten  Handel
 −Standortbewertung
 − Investitionsbereiche
• Mexiko als Tor zur größten Freihandelszone der Welt
 − MEFTA: Das Freihandelsabkommen  zwischen Mexiko und der  Europäischen Union
 −NAFTA: Das Freihandelsabkommen  zwischen Mexiko, Kanada und den  USA
• Zusammenfassung

Investitionsstandort Mexiko

Mexikos zeichnet sich heute durch eine investitionsfreundliche Wirtschaftspolitik, ein gutes Geschäftsklima sowie stabile politische und rechtliche Rahmenbedingungen aus. Man findet dort hoch qualifiziertes Personal und die Einstufung des Länderrisikos für Mexiko ist letztes Jahr weiter gesunken.

Mexikos Wirtschaft

Das investitionsfreundliche Klima war nicht immer gegeben. Bis Mitte der 80er-Jahre verfolgte Mexiko eine staatlich gelenkte Industriepolitik in Form der Importsubstitution. Die interventionistische Wirtschaftspolitik führte zu einer stetig steigenden Verschuldung des Landes. Durch den zunehmenden Druck der Gläubiger sah sich Mexiko daher zu einer Wirtschaftsreform gezwungen: Es hat die staatlichen Interventionen gelockert, Subventionen abgebaut, die Beschränkungen für ausländische Investoren aufgehoben und das Land u.a. durch seinen Beitritt zum GATT-Abkommen im Jahre 1986 sowie 1991 zum Freihandelabkommen NAFTA (North American Free Trade Area) mit den USA und Kanada geöffnet.

Dies führte in den Folgejahren zu beeindruckenden Wachstumsraten der mexikanischen Wirtschaft. Das Land der Azteken entwickelte sich für ausländische Unternehmen zum Sprungbrett für den US-amerikanischen Markt und profitierte gleichzeitig von den niedrigen Dollarkursen. Nachdem jedoch das NAFTA-Potenzial zunächst einmal erschöpft war und der Peso-Kurs weiter stieg, folgte zwischen 2001−2003 eine Rezession.

Von dieser Wirtschaftskrise hat sich das Land zwischenzeitlich erholt und weist wieder ein stabiles makroökonomisches Umfeld mit niedriger Inflation und einem moderatem Wachstum auf: Im letzten Jahr betrug das Wirtschaftswachstum 3% und die Inflation wies 2005 mit 3,31% die geringste Preissteigerung seit 1970 auf. Für 2006 wird in Fachkreisen ein Wachstum von 3,6% prognostiziert. Das Wirtschaftswachstum lag damit im letzten Jahr unter dem in der Region, das im Schnitt um 5,2% zulegte. Internationale Wirtschaftsorganisationen und Experten sind der Ansicht, dass Mexiko weitaus höhere Wachstumsraten erzielen könnte, wenn die seit langem anstehenden Strukturreformen in den Bereichen Energie, Arbeit, Justiz, usw. umgesetzt würden. Die aktuelle Regierung unter Präsident Fox konnte jedoch im Kongress keine Mehrheit für die Reformen erzielen, was zu einer politischen Stagnation führte. Abzuwarten ist daher die weitere politische Entwicklung des Landes nach den am 2. Juli dieses Jahres stattfindenden Präsidenten- und Parlamentswahlen.

Mexiko − Brücke für den weltweiten Handel

Die Vorteile, die die günstige geographische Lage Mexikos bietet, werden unterstützt durch die zahlreichen Freihandelsabkommen, die das Land in einen guten Standort für Handel und Investitionen gewandelt haben. Durch die bestehenden und noch geplanten Abkommen erhofft sich Mexiko, zum strategischen Standort für Geschäfte in den nord- und lateinamerikanischen Ländern zu werden – als Geschäfts- und Exportplattform für weltweit operierende Unternehmen. Tatsächlich haben in den letzten Jahren nicht nur der Handel, sondern auch die Direktinvestitionen in Mexiko erheblich zugenommen: Zwischen 1994 und 2004 floss ausländisches Kapital in Höhe von USD 140 Milliarden netto ins Land. Schutz erfahren ausländische Investitionen durch den Beitritt Mexikos zur OECD (Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit), da damit u.a. das Willkürverbot gegenüber ausländischen Investoren sowie eine Liberalisierung der Investitionsbestimmungen verbunden ist.

Mexiko gilt inzwischen als „Weltmeister“ im Abschluss von Freihandelsabkommen. Unter den wichtigsten Abkommen sind das 1994 in Kraft getretene NAFTA-Abkommen mit den USA und Kanada, das Freihandelsabkommen mit der Europäischen Union aus dem Jahre 2000 sowie die Abkommen mit zahlreichen südamerikanischen Staaten zu nennen. Auch der Zugang zu den asiatischen Märkten ist neben der Mitgliedschaft Mexikos in der APEC (Asia-Pacific Economic Cooperation) des Weiteren durch den Abschluss eines selektiven Handelsabkommens mit Japan im April letzten Jahres sowie durch die laufenden Gespräche mit Südkorea eröffnet worden. Daneben sind Kooperationsverhandlungen mit China im Gange. Ebenso hat Mexiko eine assoziierte Mitgliedschaft mit dem MERCOSUR initiiert und verhandelt gerade die Freihandelsverträge mit dem Wirtschaftsbündnis der zentralamerikanischen Staaten CAFTA neu.

Wichtigster Handelspartner des Landes bleiben nach wie vor die USA. Nach Kanada gehen jedoch die meisten mexikanischen Exporte nach Deutschland. Durch die zahlreichen Freihandelsabkommen gestaltet sich die Struktur bei den Importen anders: dort liegt China mittlerweile nach den USA auf Platz 2, und Japan und Deutschland befinden sich auf den Rängen 3 und 4.

Standortbewertung

Deutschland ist der wichtigste Handelspartner Mexikos in Europa. In Industrie und Handel genießen deutsche Unternehmen einen sehr guten Ruf als zuverlässige Lieferanten hochwertiger und hoch spezialisierter Industrie- und Investitionsgüter. Deutsche Firmen sind daher beliebte Kooperationspartner. Neben dem zwischen Mexiko und der Europäischen Union geltenden Freihandelsabkommen werden die Geschäfte und Investitionen deutscher Unternehmen zusätzlich durch das 2001 in Kraft getretene bilaterale Investitionsschutzabkommen sowie durch das zwischen beiden Ländern geschlossene Doppelbesteuerungsabkommen erleichtert. Vor dem Hintergrund des hohen Euro-Kurses überlegen viele Unternehmen daher, ihre Produkte direkt in Mexiko herzustellen und von dort zu vertreiben.

Doch neben den genannten günstigen wirtschaftlichen Vorteilen sowie den stabilen rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen, die das Land bietet, ist zu berücksichtigen, dass die Personal- und Personalnebenkosten in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Diese sind mittlerweile so hoch wie in Brasilien. Geringe Personalkosten sind damit also nicht mehr ein vorrangiges Argument für einen Markteintritt in Mexiko. Auch die stark organisierten Gewerkschaften können im Einzelfall Probleme bereiten, da sie erheblichen Einfluss haben. Eine weitere Schwierigkeit bei der Durchführung von Investitionen kann die Finanzierung sein, da bislang noch keine deutsche Bank in Mexiko ansässig ist. Eine Möglichkeit sind mexikanische Fondsbeteilungen über den MIF (Multinational Industrial Fund) und Wamex. Andere Unsicherheitsfaktoren sind die starke Abhängigkeit Mexikos von der US-Wirtschaft als auch − aufgrund der Rohstoffpreise − von der Weltwirtschaft.

Investitionsbereiche

Aufgrund der rasanten Entwicklung benötigt das Land insbesondere in den Bereichen Energieversorgung, Transport, Telekommunikation, Umwelttechnologie Infrastruktur, im Rohstoff- und Agrarsektor sowie der weiterverarbeitenden Industrie, bei der Automobil- und Zulieferindustrie als auch im Versicherungssektor weitere Investitionen. Hier bieten sich interessante Geschäftsmöglichkeiten für deutsche Firmen.

Mexiko als Tor zur größten Freihandelszone der Welt

Für deutsche Unternehmen sind aus der Vielzahl der von Mexiko abgeschlossenen Freihandelsabkommen zwei von besonderem Interesse: zum einen das zum 1. Juli 2000 in Kraft getretene Abkommen zwischen Mexiko und der Europäischen Union (MEFTA) sowie das 1991 zwischen Mexiko, Kanada und den USA geschlossene NAFTA-Abkommen. Denn durch die gleichzeitige Anwendung der Bestimmungen beider Abkommen haben Waren aus Mexiko und der EU im Vergleich zu Waren, die direkt aus der EU oder anderen Teile der Welt in die USA oder nach Kanada eingeführt werden sollen, einen zolltariflichen Vorteil, da sie zollfrei oder zu einem stark ermäßigten Zollsatz dorthin exportiert werden können.

Dazu müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein:
1. die zu exportierenden Güter müssen in Mexiko produziert oder fertig gestellt worden sein,
2. die Ware muss die Ursprungseigenschaft gemäß den Bestimmungen des NAFTA- oder des MEFTA-Abkommens aufweisen.

MEFTA − Das Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der EU

Inhalt des Abkommens:
Abschaffung von Zöllen und nichttarifären Beschränkungen
Beseitigung von Investitionsbeschränkungen
Gleichstellung von ausländischen und inländischen Investoren
Schutz geistigen Eigentums
Gewährleistung des Zugangs zu öffentlichen Aufträgen
Zusammenarbeit in Wettbewerbsfragen

Freier Warenverkehr

Das Abkommen sieht den Abbau aller Zölle nach einem stufenweisen Zollabbauplan vor. Der Zollabbau umfasst alle Industriegüter und erfolgt schrittweise innerhalb von 7 Jahren. Bis zum 1.1.2007 werden sämtliche Zollsätze beseitigt. Dies hat die EU bereits für alle mexikanischen Industriegüter zum 1.1.2003 vorgenommen. Die Importe von EU-Produkten nach Mexiko unterliegen noch bis Ende 2006 einem durchschnittlichen Zollsatz von 2,34%.
Zollabbauplan für Industriegüter
Zollabbau 1.7.2000 1.1.2003 1.1.2005 1.1.2007
EU 82% 100%  
Mexiko  47,6% 52,7% 58,3% 100%

Landwirtschaftliche Produkte

Für den Agrarbereich ist ein längerfristiger Zollabbau vorgesehen. Hier werden im Jahr 2010 62% des gegenseitigen Handels abgabenfrei sein. Ausgeschlossen bleiben dann weiterhin „Schlüsselprodukte“ wie Zucker, Molkereiwaren, Rindfleisch und Getreide. Für die Hauptexportprodukte der EU und Mexikos wurden jedoch jeweils besondere Marktzugangsbedingungen eingeräumt.

Automobilsektor

Seit Januar 2004 sind Fahrzeugimporte zollfrei. Nicht erforderlich ist für den Verkauf, dass die Fahrzeuge in Mexiko hergestellt wurden. Neue Fahrzeuge aus der EU unterliegen jedoch einer Einfuhrquote. Diese beträgt bis zum 31.Dezember 2006 15% der im Vorjahr in Mexiko verkauften Fahrzeuge. Nur bei Überschreitung der Quote wird ein Zollsatz von 10% erhoben. Sämtliche Beschränkungen und Abgaben werden bis zum 1.1.2007 abgeschafft. Des Weiteren sieht das Abkommen einen privilegierten Zugang von Autoteilen- und Ersatzteilen (Zulieferindustrie) aus der EU vor.

Fischereisektor

Seit 2003 können 71% der Fischereiprodukte der EU zollfrei nach Mexiko eingeführt werden. Einfuhren von mexikanischen Fischereiprodukten sind zu 88% zollfrei.

Öffentliches Auftragswesen (Ausschreibungen)

Unternehmen aus beiden Ländern können an sämtlichen öffentlichen Ausschreibungen für Waren und Dienstleistungen teilnehmen. Es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung von in- und ausländischen Anbietern. Hierzu enthält das Abkommen klare vergaberechtliche Regelungen.

Dienstleistungsverkehr

Der Dienstleistungsmarkt wird beidseitig innerhalb von 10 Jahren, also bis zum Jahr 2011, liberalisiert. Umfasst werden folgende Dienstleistungen:

• Finanzdienstleistungen (Banken- und Versicherungswesen)
• Telekommunikation
• Energie
• Fremdenverkehr
• Umwelt

Ausnahmen bilden die Sektoren Rundfunk, Fernsehen und Luftverkehr.
Das Abkommen garantiert, dass es keine Beschränkungen hinsichtlich der Anzahl der Operationen oder Dienstleistungen gibt. Zusätzlich gilt der Grundsatz der Meistbegünstigung. Dieser besagt, dass Dienstleistungsunternehmen aus dem jeweils anderen Vertragsstaat die gleichen Vorteile eingeräumt werden müssen wie Dienstleistern aus Nicht-Vertragsstaaten des Abkommens, mit denen entsprechende Regelungen bestehen.

Ursprungsregeln

Damit Waren unter die Zollbefreiung fallen, müssen sie ihren Ursprung in dem jeweiligen Vertragsstaat des Abkommens haben und diesen durch bestimmte Präferenznachweise belegen. Danach sind Ursprungswaren
a) Waren, die vollständig in Mexiko oder der EU hergestellt worden sind, oder
b) Waren, die in Mexiko oder der EU hergestellt wurden und die weniger, oder bis zu dem erlaubten Höchstanteil, Materialen aus einem Drittstaat enthalten, aber in der EU oder Mexiko ausreichend be- bzw. verarbeitet wurden.

Die Ursprungseigenschaft

Um als Ursprungsware des jeweiligen Landes anerkannt zu werden, muss das Endprodukt die im Abkommen bestimmten Mindestkriterien für den Weiterverarbeitungsprozess erfüllen. Dafür ist erforderlich, dass die Warenanteile, die aus einem Drittstaat (also nicht aus der EU oder Mexiko) stammen, eine Zolltarifnummer (harmonisiertes System) haben, die nicht der Nummer des Endproduktes entspricht. Nicht ausreichend, um dem Kriterium der Verarbeitung zu genügen, sind: die Montage von Einzelteilen zu einem Gesamtprodukt, das Verpacken der Ware, das Etikettieren oder Anbringen von anderen Erkennungszeichen sowie Maßnahmen für den Schutz der Güter während des Transportes und der Lagerung.

Es gibt jedoch einen Wertanteil der Ware aus Drittländern (Nicht-Ursprungsware), den ein Endprodukt aufweisen darf, um trotzdem unter die Präferenzregel zu fallen: Dieser variiert bei jedem Produkt und liegt insgesamt bei etwa 40−60% des Preises ab Werk.

Zollrechtliche Abfertigung

Wie auch im Warenverkehr mit Chile wird im Handel zwischen den EU-Ländern und Mexiko die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 verwendet. Sie dient der Vereinfachung des Nachweises für die Ursprungseigenschaft der jeweiligen Ware sowie der schnelleren Zollabfertigung. Zusätzlich gibt es als Vereinfachungsform die Ursprungserklärung auf der Rechnung.

NAFTA − Das Freihandelsabkommen zwischen Mexiko, den USA und Kanada

Ursprungseigenschaft

Nach den NAFTA-Regeln wird die Zollklassifizierung aller Warenanteile, die ihren Ursprung nicht im NAFTA-Raum haben, geändert. Dies hat zur Folge, dass die Einstufung der Anteile aus Drittstaaten (also nicht aus einem NAFTA-Staat), die nach Mexiko eingeführt werden, nicht der Klassifizierung des auszuführenden Endproduktes entspricht. Dabei wird der Wertschöpfungsanteil eines Produktes entweder auf der Basis des Preises ab Werk des Endproduktes bestimmt oder auf Basis der Kosten der Anteile aus einem Drittstaat. Der Anteil am Endprodukt, der aus einem Drittstaat stammt, kann bis zu 40 bzw. 50% des Preises ab Werk betragen.

Endprodukte aus Mexiko, die die NAFTA-Ursprungsregeln erfüllen, müssen bei der Einfuhr in die USA oder Kanada keine Abgaben zahlen. Waren aus Drittstaaten, die für den Export in die NAFTA-Region bestimmt sind, unterliegen seit dem 1.1.2001 dem gleichen Zollsatz. Das heißt, dass alle Waren(teile), mit Ursprung außerhalb des NAFTA-Raumes, die in Endprodukte eingebaut werden und für die Ausfuhr in die USA oder Kanada bestimmt sind, den mexikanischen Einfuhrzöllen sowie der Mehrwertsteuer in Höhe von 15% unterliegen. Um hier Vergünstigungen und weitere Investitionsanreize zu schaffen, hat Mexiko sog. Förderprogramme für einzelne Wirtschaftsbereiche eingeführt. Diese verfolgen den Zweck, einen günstigen Zolltarif bzw. Zollfreiheit für Teile zu gewähren, die in Endprodukte eingebaut und wieder exportiert werden.

Förderprogramme bestehen u.a. für folgende Wirtschaftsbereiche: Elektrik, Elektronik, Bergbau und Metallurgie, landwirtschaftlicher Maschinenbau, Chemie, pharmazeutische Industrie, medizinische Geräte, Transport, Fahrzeugbau, Eisen- und Stahlverarbeitung, Kapitalgüter, Gummi und Plastik, Papier und Kartonage, Holz, Bekleidung, etc.

Für die Inanspruchnahme der Förderprogramme ist erforderlich, dass die Firma aus dem EU-Raum eine Tochtergesellschaft in Mexiko für die Verarbeitung oder Endmontage von Waren in Mexiko gründet. Die mexikanische Tochtergesellschaft erhält dann eine Genehmigung als Lohnveredelungsunternehmen (Maquiladora), wodurch sie die Waren (-teile) aus jedem Land der Welt zeitweise zollfrei einführen kann, so lange das Endprodukt wieder ausgeführt werden soll. Zusätzlich muss die mexikanische Tochtergesellschaft unter eines der genannten Förderprogramme fallen.
Eine zollfreie Einfuhr von Waren aus Deutschland in die USA oder Kanada ist in folgenden Fällen möglich:

Eine deutsche Firma exportiert Waren nach Mexiko, die nach dem MEFTA-Abkommen entweder noch einer Einfuhrabgabe unterliegen oder nach dem MEFTA-Abkommen bereits zollfrei sind. Gleichzeitig kauft die mexikanische Gesellschaft Teile mit Ursprung im NAFTA-Raum und verarbeitet bzw. bearbeitet diese mit den Waren aus Deutschland (bzw. der EU). Durch den Wechsel der Zollkasse erhält die Ware den NAFTA-Ursprungsstatus und kann zollfrei in die USA oder Kanada eingeführt werden.

Oder die mexikanische Gesellschaft erwirbt Waren aus Nichtvertragsstaaten (d.h. weder EU- noch NAFTA-Waren), und Produkte aus dem NAFTA-Raum, die zusammen mit den Gütern aus den Drittstaaten ver-/bearbeitet werden. Dabei unterliegt die Einfuhr der Teile aus den Nichtvertragsstaaten den allgemeinen mexikanischen Zollsätzen, soweit nicht ein Bereichsförderprogramm anwendbar ist. Fällt jedoch die mexikanische Gesellschaft unter ein solches Programm, so ist für die Teile aus den Nichtvertragsstaaten eine Abgabe von max. 5% zu entrichten. Durch den Wechsel der Zollkasse erhält die Ware die Ursprungseigenschaft nach dem NAFTA-Abkommen und kann frei in die USA und Kanada eingeführt werden.

Zusammenfassung

Mexiko bietet zahlreiche Möglichkeiten für Geschäfte und Investitionen im Land selbst und durch die Vielzahl der Freihandelsabkommen auch zur Erschließung weiterer Märkte. Besonders interessant für deutsche Unternehmen ist der Zugang zum US-Markt, der sich durch den Abschluss der Freihandelsabkommen zwischen Mexiko und der Europäischen Union einerseits und dem Handelsabkommen mit den USA andererseits anbietet. Rechtlich sind Handel und Investitionen vor Ort durch internationale Abkommen geschützt. Die wirtschaftlichen und politischen Bedingungen sind stabil und es ist trotz der Präsidentschaftswahlen Mitte des Jahres mit einer weiter positiven Entwicklung des Landes zu rechnen. Mexiko bleibt damit nach wie vor einer der interessantesten Investitionsstandorte in Lateinamerika.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich gerne an Frau Rechtsanwältin Wencke Kuhs Kontakt

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