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Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem vielbeachteten Urteil ledigen Vätern das Recht eingeräumt, sich auch dann um das Sorgerecht für ihre Kinder zu bemühen, auch, wenn die Mutter dies nicht wünscht - vorausgesetzt es dient dem Kindeswohl. Dies könnte für viele nichtehelichen Paare Konsequenzen haben.
Wie war die bisherige Sorgerechtsregelung?
Seit der Reform des Kindschaftsrechts 1998 ist es unverheirateten Eltern erstmals möglich, die elterliche Sorge für das Kind gemeinsam zu tragen. Allerdings nur mit Zustimmung der Mutter: Sie musste beim zuständigen Jugendamt bislang schriftlich erklären, dass sie dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmt. Unabhängig davon, ob sich die Kindesmutter zu Recht oder zu Unrecht weigerte, dem Vater das Mit-Sorgerecht zu geben, konnte ein unverheirateter Vater bislang nichts tun. Er war zum Teil Spielball der Kindesmutter und hatte nur dann eine Chance, wenn es gravierende Mängel bei der Fürsorge durch die Mutter gab, also das Kindeswohl erheblich gefährdet war.
Bei verheirateten Eltern hingegen steht das Sorgerecht automatisch Vater und Mutter gemeinsam zu. Auch nachdem die Ehe geschieden ist.
Die bestehende Rechtslage stellt nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Elternrecht des Vaters dar. Das Gericht sieht es zwar nicht als verfassungsrechtlich bedenklich an, dass die unverheiratete Mutter zunächst das alleinige Sorgerecht erhält und der Vater nicht automatisch die Mit-Sorge erhält, sobald er seine Vaterschaft anerkennt.
Dass er bisher aber gar keine rechtliche Möglichkeit hat, vom Familiengericht überprüfen zu lassen, ob eine gemeinsame Sorge tatsächlich dem Kindeswohl widerspricht, sei nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, so die Karlsruher Richter.
Das Urteil kam nicht wirklich unerwartet. Schon 2003 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Überprüfung verlangt, wie oft ledige Mütter den Vätern das Sorgerecht aus Gründen verweigern, die mit dem Kindeswohl offensichtlich nichts zu tun haben. Auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte im Jahre 2009 in einem ähnlichen Fall beanstandet, dass das deutsche Sorgerecht unverheiratete Väter gegenüber verheirateten oder geschiedenen diskriminiere.
Welche Rechte haben nun unverheiratete Väter bis zu einer Neuregelung?
Solange die gesetzliche Neuregelung noch nicht in Kraft getreten ist, können Familiengerichte ledigen Vätern auf deren Antrag die Mit-Sorge für ihr Kind übertragen. Es geht nicht um den Wunsch von Vater und Mutter. Das Kindeswohl ist einziger Prüfungsmaßstab, so das BVerfG.
Wenn Sie bisher vergeblich um die Elterliche Mit-Sorge gekämpft haben, bietet Ihnen das Bundesverfassungsgericht nun die Möglichkeit, aktiv am Aufwachsen Ihres Kindes mitzuwirken.
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